Export & Ausfuhrdienstleistungen


Sie möchten ein Fahrzeug bei uns kaufen und ins Ausland überführen. Wir kümmern uns um die Export- & Zoll-Papiere. Sie haben eine Spedition, die das Fahrzeug abholt? Wir setzen uns gerne mit der Spedition in Verbindung und kümmern uns um den Ablauf.

Sie sind eine Firma und möchten das mit Mehrwertsteuer ausgezeichnete Fahrzeug ohne Steuer kaufen?


Firmensitz in den EU Mitgliedsstaaten:



Wir benötigen von Ihnen:


- gültige ausländische Umsatzsteuer Identifikationsnummer (Formular)
- Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung
- Vollmacht vom Betriebsinhaber zur Abholung des Fahrzeugs
- Kopie vom Personalausweis oder Pass des Firmeninhabers
- Kopie vom Personalausweis oder Pass des Abholers
- eine schriftliche Versicherung des Firmeninhabers oder dessen unselbstständigen Beauftragten (z.B. des Abholers, LKW Fahrer), 
  dass die Ware in einen anderen EU Mitgliedsstaat befördert wird.

Was bekommen Sie von uns zusätzlich zum Fahrzeug:

- eine Rechnung über den Kaufgegenstand
- einen Lieferschein zum Kaufgegenstand

Wohnsitz oder Firmensitz in den Nicht EU Mitgliedsstaaten:

Wir benötigen von Ihnen

- Vollmacht vom Betriebsinhaber oder Käufer zur Abholung des Fahrzeugs
- Kopie vom Personalausweis oder Pass des Firmeninhabers oder des Käufers
- Kopie vom Personalausweis oder Pass des Abholers
- Wir beantragen die Zollunterlagen (kostenpflichtig). Das Fahrzeug muss bei der zu beantragenden Zollbehörde 
   vorgeführt werden (kostenpflichtig)
- Die Zoll- oder Ausfuhr-Kennzeiche(kostenpflichtig) können wir für Sie beantragen
  
  Für die Zoll- oder Ausfuhr-Kennzeichen (kostenpflichtig) wird benötigt: 
  
  * Fahrzeugrechnung (bekommen Sie von uns)
  * gültige Versicherung für die Zollkennzeichen - erhältlich bei der Zulassungsstelle (kostenpflichtig)
  * Pass oder Personalausweis des Abholers
  * TÜV & AU bei Fahrzeugen, die per Achse transportiert werden
  * bei Verschiffung den Schiffsnamen, die Nationalität des Schiffes, das Verschiffungsunternehmen und den Anlieferort im Hafen
     (Mitteilung über die Zollausgangsstelle)
  
- Mitteilung, an welchem Grenzübergang das Fahrzeug aus- und wieder eingeführt wird
- Sie bezahlen das Fahrzeug bei uns mit Mehrwertsteuer, nachdem das Fahrzeug in das Bestimmungsland eingeführt wurde und wir die Einfuhrmitteilung (Mitteilung der Zollbehörde (elektronischen Ausfuhrverfahren)) 
  sowie die Gelangensbestätigung von Ihnen per Post zurückerhalten haben, bekommen Sie die Mehrwertsteuer von uns erstattet.


Überweisung des Kaufpreises:

Autohaus H&H GmbH
Alte Hauptstraße 4/12
14727 Premnitz

Als Verwendungszweck geben Sie bitte die Fahrgestellnummer an

IBAN DE 13 1606 2073 0005 8833 00 
BIC  GEN0DEF1BRB

Ansprechpartner

Glenn Wolter

Verkaufsberater & Internet Manager Automobilhandel

F03386-2110329

Ingo Drescher

Verkaufsberater

F03386-2110329

Dirk Schwieger

Verkaufsberater

F03386-2110329

Rico Moddelmog

Verkaufsberater

F03386-2110329

Alexander Graf

Verkaufsberater

F03386-2110329
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